„Gut beraten, gut ankommen“
Das Projekt richtet sich an:
- Asylsuchende,
- Asylbewerber*innen, die noch im Asylverfahren sind,
- abgelehnte Asylbewerber*innen, die gegen den BAMF-Ablehnungsbescheid klagen möchten oder sich bereits im Klageverfahren befinden,
- subsidiär Schutzberechtigte, die gegen den BAMF -Teilablehnungsbescheid klagen möchten oder sich bereits im Klageverfahren befinden.
Die Verfahrensberatung umfasst:
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Informationen zum Asylverfahrens und ggf. Alternativen zum Asylverfahren,
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Erläuterung der materiellen Voraussetzungen der einzelnen Schutztitel im Asylverfahren,
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Erläuterung besonderer Verfahrensgarantien für besonders schutzbedürftige Personen (gemäß Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie),
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Vor- und Nachbereitung der asylrechtlichen Anhörung,
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Erläuterung des Inhalts und der positiven/negativen Rechtsfolgen des BAMF-Bescheids,
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Erläuterung von möglichen Rechtsmitteln gegen (Teil-)Ablehnung,
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Unterstützung beim Einlegen von Rechtsmitteln (Klage und § 80V-Antrag, ggf.Berücksichtigung von Lageberichten und gerichtlichen Entscheidungen).
Die sozialrechtliche Beratung umfasst:
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Beratung zum Verteilungssystem im Asylverfahren, ggf. Unterstützung bei länderübergreifende Umverteilung zur Herstellung der Familieneinheit,
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Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG,
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Vermittlung an Ärzt*innen und Psycholog*innen bei Bedarf an medizinischer Versorgung,
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Beratung über Zugang zu Sprachkursen (Erläuterung von Sprachkurssystemen, Angebote für verschiedene Zielgruppen) und Bildungsangeboten.
Dieses Projekt wird gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin durchgeführt; unsere Schwerpunkte finden Sie hier. Das Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union, sowie Berliner Landesmitteln kofinanziert.
Nadine Essmat
Projektkoordination
n.essmat@kommmit.eu
Lisa Schmidt
l.schmidt@kommmitbbz.de
Jenny Fleischer
j.fleischer@kommmitbbz.de


