Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten im Land Brandenburg
Nach einem intensiven Gesprächsprozess mit einer Vielzahl von Akteuren in der Versorgung von Geflüchteten hat die AG Gesundheit und Migration des Landesintegrationsbeirats Brandenburg Empfehlungen für die zukünftige Verbesserung der psychosozialen Versorgung Geflüchteter vorgelegt. Dazu gehört, dass psychisch erheblich erkrankte Personen zukünftig frühzeitig aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Landkreise und Städte entlassen werden sollten oder ihnen zumindest die Behandlung bei eine:r Psychiater:in oder Psychotherapeut:in ihrer Wahl ermöglicht werden sollte. Die Weiterleitung dieser Menschen soll fachlich gut mit den Landkreisen abgestimmt werden. Ihnen sollen in den Landkreisen speziell geeignete Unterbringungs- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen. Dazu können dort individuelle Assistenzleistungen und Psychotherapie bereitgestellt werden, wie sie die Eingliederungshilfe vorsieht (Rundschreiben des MSGIV 04/2023).
Um dem faktischen Mangel an psychotherapeutischen Angeboten für geflüchtete Menschen abzuhelfen, sollten von den Krankenkassen und den Landkreisen die Erstattungsregelungen und die Ermächtigungsregelungen des SGB V sowie die Regelungen der Eingliederungshilfe großzügig genutzt werden. Perspektivisch muss an die Einrichtung von überregionalen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zur speziellen Versorgung von geflüchteten Menschen gedacht werden. Dringend notwendig ist aber auch die Aufrechterhaltung und Verstetigung von niedrigschwelligen psychosozialen Angeboten, wie sie die AMIF-Projekte in den Landkreisen, Städten und in der Erstaufnahmeeinrichtung anbieten.
Hier findet ihr das gesamte Empfehlungspapier.