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Geschlechtsspezifische Verfolgung als Fluchtgrund anerkannt

18.1.2024

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Januar 2024 einen bedeutenden Schritt zum Schutz geflüchteter Frauen gemacht. Die Anerkennung von geschlechtsspezifischer Verfolgung markiert einen Meilenstein für die Rechte von Frauen in Notlagen.

Der EuGH bezieht sich bei seiner Entscheidung auf die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95) und verlangt deren Auslegung im Einklang mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem zu geschlechtssensiblen Asylverfahren.

Der EuGH betont, dass Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geworden sind, in ihren Fluchtländern eine konkret benennbare Gruppe darstellen und geschlechtsspezifische Gewalt insofern als ernstzunehmendes Verfolgungsmerkmal anzuerkennen ist.

In der Praxis haben das BAMF und die Verwaltungsgerichte bisher die Genfer Konvention und die EU-Qualifikationsrichtlinie meistens so ausgelegt, dass Frauen als "zu große Gruppe" oder "nicht abgrenzbar" betrachtet wurden, um den Status einer bestimmten sozialen Gruppe im Rahmen des Asylverfahrens zu erhalten. Der EuGH hat dies nun überwunden und herausgestellt, dass Frauen, die in ihrem Herkunftsland Gewalt erleiden, eine soziale Gruppe im Sinne der Qualifikationsrichtlinie darstellen können.

Dieser Schritt ist nicht nur ein Sieg für die individuellen Rechte geflüchteter Frauen, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Gleichberechtigung und zur Verwirklichung von Menschenrechten. Das Urteil wird die Anerkennungspraxis von BAMF und Gerichten verändern. Es ist nun wichtig, diese Entscheidung in die Praxis umzusetzen und geflüchteten Frauen effektiven Rechtsschutz vor geschlechtsspezifischer Verfolgung zu gewähren.

Das ganze Urteil des EuGH findet ihr hier.