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Koaltionsvertrag

Kein tragfähiges Konzept für die Flüchtlingsaufnahme

10.4.2025

In ihrer Koalitionsvereinbarung haben CDU/CSU und SPD –  in Abstimmung mit europäischen Nachbarstaaten – die Zurückweisung von geflüchteten Menschen an den Grenzen vereinbart. Würde diese Maßnahme umgesetzt, würde sie gegen internationales, europäisches und deutsches Flüchtlingsrecht verstoßen und schwerwiegende Folgen für den europäischen Integrationsprozess nach sich ziehen.

Dass ein solches Konzept untauglich ist, zeigt sich bereits daran, dass sowohl Österreich als auch Polen deutlich gemacht haben, keine zurückgewiesenen Geflüchteten aufzunehmen. Auch deutsche Gerichte halten ein derartiges Vorgehen für unzulässig: So entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 17. März 2025, dass die über sechs Monate andauernden Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze rechtswidrig seien.

Bemerkenswert ist zudem ein Urteil des obersten griechischen Gerichtshofs vom 21. März 2025. Dieser stellte fest, dass die Türkei kein sicherer Drittstaat für Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan ist – Rückführungen dorthin sind daher unzulässig.

Die Abschiebung von Verantwortung ist offensichtlich keine Lösung. Immer deutlicher wird: Gesellschaften, Parteien und Regierungen müssen konstruktive, rechtsstaatliche und solidarische Lösungen für die Aufnahme von Geflüchteten entwickeln und etablieren. Eine Verweigerungshaltung hingegen bereitet inhumanen, demokratie- und europafeindlichen Positionen den Boden.