Die psychosozialen Folgen der neuen Asylrechtsverschärfungen
Am 27. Februar 2026 hat der Deutsche Bundestag mit dem sogenannten GEAS-Anpassungsgesetz eine erhebliche Veränderung des Asylrechts beschlossen.
Am 27. Februar 2026 hat der Deutsche Bundestag mit dem sogenannten GEAS-Anpassungsgesetz eine erhebliche Veränderung des Asylrechts beschlossen.
Seit Ende 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Genehmigungen für die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen faktisch ausgesetzt. Das bedeutet: Menschen, die nicht gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet sind, erhalten derzeit keine neuen Berechtigungen mehr.
Die brandenburgische Landesregierung plant eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes, die voraussichtlich nächstes Jahr verabschiedet wird. Auf den ersten Blick wirkt der vorliegende Entwurf wie eine technische Anpassung. Tatsächlich markiert er jedoch einen deutlichen Kurswechsel in der Migrations- und Unterbringungspolitik des Landes.
Das Psychosoziale Zentrum Brandenburg blickt mit großer Sorge auf die aktuellen Haushaltsplanungen des Bundes und der Europäischen Kommission für das Jahr 2026. Nach den derzeitigen Haushaltsentwürfen sollen die Mittel für die psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschne massiv gekürzt werden, mit dramatischen Folgen für Menschen, die nach Krieg, Folter und Flucht in Brandenburg Schutz suchen und dringend Unterstützung benötigen.
Nach einem intensiven Gesprächsprozess mit einer Vielzahl von Akteuren in der Versorgung von Geflüchteten hat die AG Gesundheit und Migration des Landesintegrationsbeirats Brandenburg Empfehlungen für die zukünftige Verbesserung der psychosozialen Versorgung Geflüchteter vorgelegt.
In einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsident:innen bekräftigen 309 Organisationen – von lokalen Initiativen der Flüchtlingshilfe bis hin zu bundesweiten Organisationen –, dass sie zu einer Gesellschaft gehören wollen, die fliehende Menschen menschenwürdig aufnimmt.