Rückführungsverbesserungsgesetz: Verdopplung der Wartezeit auf soziale und gesundheitliche Regelleistungen
Die Verabschiedung des Rückführungsverbesserungsgesetzes im Januar durch den Bundestag hat die Wartefrist nach § 2 Abs. 1 S. 1 AsylbLG und somit den Zugang zu Sozial- und Gesundheitsleistungen wie im Regelsystem für geflüchtete Menschen von 18 auf 36 Monate verdoppelt.
