Unabhängige Beratung im Asylverfahren
Das Bundesinnenministerium hat Anfang März mitgeteilt, dass ab 2027 keine Mittel mehr für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB), einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende, bereitgestellt werden sollen. Diese Entscheidung ist ein alarmierendes Signal.
